Entziehung der Fahrerlaubnis, angeborener Herzfehler (double inlet right ventricle, DORV, NYHA III), Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit eines negativen ärztlichen Fahreignungsgutachtens, unzureichende Krankheitseinsicht und Compliance in die ärztlichen Behandlungsempfehlungen, Ausräumen der Eignungszweifel durch Attest des behandelnden Arztes (verneint)
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