Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 3/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:250822UANWZ.BRFG.3.22.0
RCN:
RCN6NTLAREYTG4RP3Q

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.08.2022

Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei überwiegender Tätigkeit als Schlichter für eine Schlichtungsstelle

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