Aktenzeichen 12 O 7213/20

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RCN6NFPD2EKH9TNEXY

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LG München I: Urteil vom 25.03.2021

Schadensersatz, Kaufvertrag, AGB, Kaufpreis, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Internet, Verbraucher, Ordnungshaft, Klausel, Schaden, Nachweis, Schadenersatz, Frist, Unterlassung der Verwendung, Beklagten Unterlassung, pauschalierter Schadensersatz

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