Markenbeschwerdeverfahren – "ARVOR (IR-Marke)/FAVOR (Gemeinschaftsmarke)" – zu den beteiligten Verkehrskreisen – Durchschnittsverbraucher – Fachpublikum – zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenähnlichkeit und –identität – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
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