Aktenzeichen VII ZB 11/10

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RCN6MGC7ANKJRTA34V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.10.2012

Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil vom Gläubiger beigebrachten Avalbürgschaft

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