Aktenzeichen 8 CE 23.1868

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RCN:
RCN6M8XQ3LS92UWSL5

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VGH München: Entscheidung vom 27.11.2023

Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Straßenanlieger außerhalb der geschlossenen Ortslage, Beseitigung einer provisorischen Grundstückszufahrt an einer Staatsstraße, keine Ersatzzufahrt, keine konkludente Sondernutzungserlaubnis

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