Aktenzeichen M 2 K 20.2234

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RCN6LFZX8BNGQHL522

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VG München: Urteil vom 26.10.2021

Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG, Anforderung an den geringen Aufwand der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung im Sinne von § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO

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