Aktenzeichen XII ZR 47/10

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RCN:
RCN6KM5Y7R9UD8GERA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.11.2011

Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung bzw. Befristung des Unterhalts bei Ausschluss der Herabsetzung des nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs; Wegfall des Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe als ehebedingter Nachteil

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