Aktenzeichen V ZB 183/11

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RCN6K6U6LANW2VGQ4X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.03.2012

Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und deren Erlöschen; Fortdauer der Sicherungshaft bei nachträglichem Austausch des Haftgrundes

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