Aktenzeichen B 10 S 22.93

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RCN6JRNQ4NX2G8RB7N

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 15.02.2022

Bestimmtheitsanforderungen an Allgemeinverfügung, die wegen der Corona-Pandemie, Ausnahmen vom ArbZG für die „kritische Infrastruktur“ zulässt, Antragsbefugnis einer Gewerkschaft hinsichtlich verfügter Ausnahmen von tarifdispositiven Vorschriften

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