Markenbeschwerdeverfahren – "Fakten statt Akten" – keine Unterscheidungskraft – zum Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft
ÖffnenMarkenbeschwerdeverfahren – "Fakten statt Akten" – von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch – zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung ist der Werbespruch zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden - keine Markenschutzfähigkeit – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde: auf welchen Zeitpunkt ist für die Feststellung absoluter Schutzhindernisse abzustellen?
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