Aktenzeichen 3 StR 95/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:030522B3STR95.22.0
RCN:
RCN6HNDAU7RB8R4HYT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.05.2022

Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: "Nicht geringe Menge" bei Besitz von Marihuana zum Eigenverbrauch und zum Weiterverkauf; Konkurrenzen

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