Aktenzeichen 103 O 373/23

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RCN6HFKNWVPZJQDCSM

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LG Augsburg: Urteil vom 04.08.2023

Schadensersatz, Fahrzeug, Kaufpreis, Software, Auskunft, Sittenwidrigkeit, Anspruch, Verfahren, Klage, Vorstand, Zeitpunkt, Verwendung, Verbraucher, Kenntnis, billigend in Kauf

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