Aktenzeichen V ZR 101/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:230218UVZR101.16.0
RCN:
RCN6HDG2Y2M4VHPKQX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.02.2018

Wohnungseigentum: Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen verzögerter Beschlussfassung über die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums; Haftung der Wohnungseigentümer für pflichtwidriges Abstimmungsverhalten; Darlegungs- und Beweislast eines Wohnungseigentümers für die Erfüllung der Mitwirkungspflicht bei Änderung seines Abstimmungsverhaltens; Handlungspflicht der Wohnungseigentümer bei erfolgreicher Anfechtung eines Negativbeschlusses; Pflichten des Verwaltungsbeirats

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