Aktenzeichen 3 StR 75/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:050422B3STR75.22.0
RCN:
RCN6GDWCCSELQY3LLM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.04.2022

Feststellung eines Hangs bei Tatbegehung aufgrund Betäubungsmittelabhängigkeit

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