Aktenzeichen 3 KSt 1/17, 3 KSt 1/17 (3 B 54/16)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:260117B3KSt1.17.0
RCN:
RCN6FVC7LN5SANL9RM

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 26.01.2017

Anwendbarkeit des § 81 Abs. 8 GNotKG

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