Aktenzeichen 1 StR 487/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:071216B1STR487.16.0
RCN:
RCN6FSUXWUJRZD4E2C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.12.2016

Verfahrensrüge in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit beim letzten Wort des Angeklagten

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