Aktenzeichen 2 Sa 190/19

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN6FH5DWM4RR4DJY9

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 09.10.2019

Eingruppierung TVöD: keine wesentliche Heraushebung der Tätigkeit eines Werkstattleiters

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