Aktenzeichen 15 U 2285/22

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RCN6FGVW2MLW3MYARG

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OLG München: Entscheidung vom 20.09.2023

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Übereinstimmungsbescheinigung, Vertragshändler, gesetzliches Schuldverhältnis, Kaufvertrag, Unzulässigkeit, Vertragsschluss, Erfahrungssätze, Vorsätzliche Schädigung, Sittenwidrige Schädigung, Besondere Verwerflichkeit, Berufungsrücknahme, EG-FGV, Nutzungsentschädigung, Gebrauchte Kraftfahrzeuge, Differenzschaden, Darlegungs- und Beweislast, Fahrzeugerwerb

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