Aktenzeichen ARNot 1/21

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RCN:
RCN6FA25E4X352CSUT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.11.2021

Richterablehnung: Schriftsätzliche Stellung und Begründung von Antragen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren als Einlassung; Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter des Notarsenats des Oberlandesgerichts bei Entscheidung der Präsidentin des Oberlandesgerichts über die Besetzung einer Notarstelle

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