Aktenzeichen 4 StR 550/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:180216B4STR550.15.0
RCN:
RCN6F9BVQCVT8EG5ET

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.02.2016

Gemeinschaftliche Begehung einer gefährlichen Körperverletzung: Erhöhte Gefährlichkeit durch Zusammenwirken von Täter und Tatgenosse

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