Aktenzeichen AN 16 S 21.00538

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RCN:
RCN6EW9GXV56SWPPLR

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VG Ansbach: Entscheidung vom 28.06.2021

Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Widerruf einer Erlaubnis nach § 7 SprengG, Unzuverlässigkeit nach § 8a Abs. 2 Nr. 5 SprengG wegen wiederholter Verstöße, Berufliche Auswirkungen

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