Aktenzeichen 1 StR 481/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:240418U1STR481.17.0
RCN:
RCN6EDEF53YD2DT59Z

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.04.2018

Unterlassene Verlesung des Anklagesatzes Revisionsgrund

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