Aktenzeichen III ZR 131/13

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RCN6EB6T4329A4432U

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.02.2014

Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler nachgewiesenen und dem abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag bei erheblichen Preisnachlässen

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