Aktenzeichen 9 B 63/13

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RCN6E8TRRMW5JTSY3V

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 09.07.2014

Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten von Finanz- und Kultusbehörden bei der "Gleichartigkeitsprüfung" i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG; Beurteilung einer Kunst- und Ausstellungshalle ohne eigene Sammlung als Museum

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