(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - Verdoppelung des Auszahlungszeitraums nach § 6 S 2 BEEG aF - keine Ausklammerung von Monaten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind nach § 2b Abs 1 S 2 Nr 1 BEEG aF - Ausklammerungstatbestände grundsätzlich abschließend - keine richterliche Rechtsfortbildung)
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