Aktenzeichen 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120125.1bvr249909
RCN:
RCN6DHK7TTLVKU8TQ6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.01.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Regelvermutung für Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Meinungsfreiheit bei schutzbedürftigen Interessen Jugendlicher oder junger Erwachsener - hier: zivilrechtliche Verurteilung einer Tageszeitung zur Unterlassung von identifizierender Wortberichterstattung über Bagatelldelikte jugendlicher Prominenter verletzt Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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