Aktenzeichen VI ZR 382/12

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RCN6CDGWVBCRH8KC2R

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.04.2014

Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände für die Bestimmung des medizinischen Standards bei der Versorgung einer Frau mit Hochrisikoschwangerschaft

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