Aktenzeichen AN 4 E 20.02678

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RCN6C9TRGLRRKMPG8B

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VG Ansbach: Entscheidung vom 15.01.2021

Verwaltungsgerichte, Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Kreisausschuß, Befähigung zum Richteramt, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertkatalog, Vorwegnahme der Hauptsache, Rechtsauffassung des Gerichts, Antragstellers, Geschäftsordnung, Jugendhilfeausschuss, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Rechnungsprüfungsausschuss, Wert des Beschwerdegegenstandes, Auszählungsverfahren, Rechtsmittelbelehrung, Stärkeverhältnis

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