Aktenzeichen VI R 51/14

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RCN:
RCN6BS9JU4T5YQF76P

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.07.2015

(Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Definition der "arglistigen Täuschung" - Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung)

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