Nichtannahmebeschluss: Mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtumsetzung des Beschlusses einer Strafvollstreckungskammer - Antrag auf Vollstreckung analog §§ 170, 172 VwGO mangels Erfolgsaussichten nicht geboten, jedoch Vornahmeantrag gem § 113 StVollzG zur Rechtswegerschöpfung erforderlich
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