Aktenzeichen 35 W (pat) 24/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN6AG3RQ5ES3XQQQZ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 19.11.2013

Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – "Verfahrenskostenhilfe für die Aufrechterhaltungsgebühr für die Jahre 7 und 8" – elektronische Aktenführung bei dem DPMA – Ausfertigung eines elektronischen Dokuments –  vom Wortlaut der § 6 Nr. 3 EAPatV abweichender Vermerk zur Gültigkeit des Dokuments ohne Unterschrift – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung der Frage, ob der abweichende Vermerk der Vorschrift des § 6 Nr. 3 EAPatV genügt - Rechtswahrnehmung des Beschwerdeführers entspricht nicht der einer vermögenden Person in derselben Situation – keine weitere Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters im Wege der Verfahrenskostenhilfe

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