Aktenzeichen V R 13/12

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RCN6A24WZXKFE93JLN

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.08.2013

(Richtlinienkonforme enge Auslegung des § 4 Nr. 18 UStG - Betrieb eines Notfalldienstes - Bündel von Leistungen als einheitlicher Umsatz - Preisvergleich i.S. von § 4 Nr. 18 Buchst. c UStG)

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