Aktenzeichen 1 StR 560/12

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RCN:
RCN69T94W5YJCH4U2M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2013

Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung: Aussageverwertung nach Rechtsbelehrung und Wunsch der Anwesenheit eines Strafverteidigers

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