Aktenzeichen 9 B 19/12

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RCN:
RCN698H963WHPFKPCE

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 15.08.2012

Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner für Abfallbeseitigung neben dem Grundstücksmieter

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