Aktenzeichen 2 B 3/10

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RCN:
RCN692C2E9TBJTAA7T

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.03.2010

Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Behörde; Bundesministerium des Innern; Unterzeichnung und Einreichung der Disziplinarklageschrift durch an die Behörde abgeordneten Richter

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