Aktenzeichen VIII ZR 19/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:260422BVIIIZR19.21.0
RCN:
RCN68G5TWMMA9NLKF4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.04.2022

Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal:  Nichtberücksichtigung des beweisbewehrten Vortrags des Klägers zu einer in dem Software-Update enthaltenen unzulässigen Abschalteinrichtung und einem verbleibenden merkantilen Minderwert

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