Aktenzeichen 2 B 94/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN6894P7WNFSSEHV7

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 07.03.2014

Versetzung eines Gerichtsvollziehers aus personenbezogenen Gründen; dauerhafte Geschäftsüberlastung

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