Aktenzeichen XI B 70/12

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RCN:
RCN67APUNX79ZSH5H9

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 15.11.2012

Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist "bis zur letzten Minute" ausgeschöpft werden soll

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