Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich der Telekommunikationsregulierung - Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache in Verfahren wegen Erhöhung reziproker Entgelte bzw auf Genehmigung nicht reziproker Entgelte - Notwendigkeit der Festsetzung eines niedrigeren Streitwerts nicht dargelegt
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