Bewilligung der Zuwendung für eine B28-Maßnahme nach dem KULAP, Aufhebung des Bewilligungsbescheids, Nichterfüllung der Förderkriterien für den gesamten Verpflichtungszeitraum, Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung, Kein Fall höherer Gewalt
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