Aktenzeichen 10 ZB 23.1200

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RCN:
RCN64K9FQLJ223VWA3

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VGH München: Entscheidung vom 18.12.2023

Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Gefahrenprognose, (keine) ausreichend lange Bewährung außerhalb des Straf- und Maßregelvollzugs, Strafaussetzung zur Bewährung, Ausweisung (auch) aus generalpräventiven Gründen, symptomatischer Zusammenhang zwischen Rauschmittelkonsum und Anlassdelikt, Interessenabwägung

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