Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Gefahrenprognose, (keine) ausreichend lange Bewährung außerhalb des Straf- und Maßregelvollzugs, Strafaussetzung zur Bewährung, Ausweisung (auch) aus generalpräventiven Gründen, symptomatischer Zusammenhang zwischen Rauschmittelkonsum und Anlassdelikt, Interessenabwägung
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