Aktenzeichen 7 U 4305/21

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RCN:
RCN643PZ2KV7538QD5

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OLG München: Urteil vom 06.03.2024

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Abschalteinrichtung, Feststellungsinteresse, Verbotsirrtum, Klageabweisendes Versäumnisurteil, Prozeßbevollmächtigter, Differenzschaden, Schadenminderungspflicht, Schriftsätze, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Unzulässigkeit, Feststellung einer Schadensersatzpflicht, Rückzahlung des Kaufpreises, Sittenwidrigkeit, Klagepartei, Berufungszurücknahme, Klageantrag, Feststellungsantrag, Gesamtlaufleistung, Zurücknahme der Berufung

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