Aktenzeichen 1 StR 577/12

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RCN:
RCN63FXGUDRNJV7SL6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2013

Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Ermittlung der Höhe des gezahlten Schwarzlohns

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