Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG - hier: Fortdauerentscheidung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen - letzte externe Begutachtung vor mehr als 13 Jahren
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