Aktenzeichen Au 8 K 22.50315

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RCN:
RCN6379S9EKSMSYAVB

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VG Augsburg: Entscheidung vom 22.11.2022

Asyl, Afghanistan, Unzulässiger Antrag, Zuständigkeit von Italien, Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, Bezugnahme auf Bescheid des Bundesamts, keine systemischen Mängel in Italien, Ablehnung PKH-Antrag

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