Aktenzeichen 1 StR 321/11

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RCN:
RCN5ZWQ926VDVGRJUE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.10.2011

Strafverfahren: Konkrete Angaben über ausgeschiedene Tatteile bei Verfahrensbeschränkung durch Einstellung; strafbares Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; Ermessensausübung bei Zurückverweisung an ein Gericht niederer Ordnung

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