Aktenzeichen V ZR 250/13

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RCN5ZT57X4M22AGKMQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.11.2014

Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bestimmung des anspruchsberechtigten Grundeigentümers für einen Ausgleichsanspruch wegen der Begründung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Telekommunikationsunternehmen wegen einer Kabelkanalrohrtrasse auf dem Grundstück

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