Aktenzeichen XI ZR 326/08

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RCN:
RCN5ZDJ7Q4Q2CFFKMA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.01.2011

Arglistige Täuschung über Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages"; Bezugnahme auf die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils im Berufungsurteil

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