Aktenzeichen 10 B 21.31403

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN5ZBU5L43EVBUWU3

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VGH München: Entscheidung vom 27.04.2022

Berufung als unstatthaftes Rechtsmittel, Auslegung, Umdeutung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung (verneint)

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